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Vereinssatzung
§1 Name und Sitz des Vereins
- Der Eishockey-Verein führt den Namen
"Eissportclub Iserlohn" und hat seinen Sitz in Iserlohn. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Name wird daher mit dem Zusatz "e.V." versehen.
- Das Geschäftsjahr des Vereins beläuft sich auf die Zeit vom 01.07. bis zum 30.06. des nächsten Jahres.
§2 Zweck des Vereins
- Der Verein in Iserlohn hat den Zweck den Amateur-Eishockeysport und die Geselligkeit unter den Mitgliedern zu fördern.
- Der Verein verfolgt durch selbstlose Förderung des Sports ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabeordnung.
Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Überschüsse, werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind - oder durch unverhältnismaßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
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